1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Seehotel Am Neuklostersee (nachfolgend: Hotel genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Preise können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Stornierungsregelungen laut Reservierungsbestätigung erfolgen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 12.00 Uhr zu räumen.
4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen.
6. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
7. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
8. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Hotel nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 9 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100% der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.
9. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Veranstaltungsräumen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 3.000,– € begrenzt.
10. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
11. Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht, angeleint und ggf. mit einem Maulkorb ausgestattet ist, sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste, das Hotelpersonal sowie andere Tiere auf dem Hotelgrundstück darstellt. Das Mitführen des Tieres in Schwimmbad- und Wellnessbereiche ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr pro Nacht entsprechend Preisliste an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
12. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
13. Die vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.
14. Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund nur verpflichtet, soweit
_ der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht;
oder
_ das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt;
oder
_ der Schaden auf einen von dem Hotel zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist;
oder
_ der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder zumutbar hätten abschließen können;
oder
_ sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen.
15. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
16. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.
17. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
19. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
1. Reservierungen für Veranstaltungen werden für das Hotel erst verbindlich, wenn der Veranstalter die ihm von dem Hotel übersandte Auftragsbestätigung unterschreibt und diese innerhalb der gesetzten Frist beim Hotel eingeht. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Bei Stornierungen gelten die laut Reservierungsbestätigung notierten Fristen. Eine mögliche Anzahlung wird im Falle einer Stornierung mit den Stornierungsgebühren verrechnet.
2. Sollte die Teilnehmerzahl von der ursprünglich reservierten Anzahl um mehr als 10 % verringert sein, werden 90 % der ursprünglich reservierten Teilnehmeranzahl aller gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt, sobald die Auftragsbestätigung unterschrieben beim Hotel eingegangen ist.
3. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
4. Der Veranstalter darf, wenn diese nicht Gegenstand der Veranstaltung sind und Demonstrationszwecken dienen, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen, usw.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu bestimmende Servicegebühr bzw. ein Korkgeld berechnet.
5. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden und von dem Hotel nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Selbiges gilt für den Verlust von Eigentum des Hotels. Bei Banketten und Feierlichkeiten wird mindestens ein/e Mitarbeiter/in des Hotels solange anwesend sein, bis die Veranstaltung seitens des Veranstalters aufgehoben wird. Nach 0.00 Uhr berechnen wir pro Mitarbeiter 15,00 €/Stunde. Angefangene Stunden gelten als volle Stunden. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die das Hotel nicht zu vertreten hat, abzuschließen.
6. Eine etwaige notwendige Versicherung von eingebrachten Ausstellungs- bzw. eingebrachten Dekorationsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel haftet für solche Gegenstände nach den Grundsätzen der unentgeltlichen Verwahrung gemäß Paragraph 690 BGB. Danach hat das Hotel nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die es in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
7. Sollten Störungen oder Defekte an dem vom Hotel zu Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.
8. Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter die Veranstaltung erforderlichenfalls bei der GEMA anzumelden. Das Hotel wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.
9. Verschiebt sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die Anfangs- oder Schlusszeit der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich entstandene Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat diesen Umstand zu vertreten.
10. Die Veröffentlichung des Namens des Hotel Seehotel Am Neuklostersee, in welchem die Veranstaltung stattfindet, ist nur zulässig, soweit ein Vertreter des Hotels schriftlich zustimmt. Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung es Hotelnamens zum Zwecke der Angabe des Veranstaltungsortes und einer etwaigen Wegbeschreibung, soweit es sich nicht um eine Veröffentlichung in Medien handelt, die einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich sind und soweit der Hotelname gegenüber dem übrigen Text nicht besonders hervorgehoben wird.
11. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Hotelleitung bis zu deren Erteilung der Vertrag schwebend unwirksam ist. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Hotel zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages von dem Hotel getätigten Aufwendungen verpflichtet.
1. Allgemeines
1.1. Die Benutzung von Sportgeräten, Zubehör und der Sportanlagen bei entgeltlicher oder kostenneutraler Vermietung durch das Seehotel am Neuklostersee (im folgenden Vermieter genannt) erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Vermietung erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ggfs. bereits bei Anreise. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag vor Ort durch einen Erziehungsberechtigten abzuschließen. Die Vermietung kann auch durch Vorlage einer schriftlichen oder auch mündlichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten erfolgen. In diesem Falle sind Name und Telefonnummer des Erziehungsberechtigten, unter der dieser im Zeitpunkt der Übergabe erreichbar ist, auf der Einwilligung zu vermerken oder mitzuteilen. Der Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Durch diesen Abschluss akzeptiert der Mieter ggfs. auch stellvertretend für weitere Benutzer diese AGB.
1.2. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden oder Verschmutzungen, die der Mieter bei Nutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache vollständig und persönlich zurück zugeben.
2. Zahlung
2.1.Die Festlegung des Mietpreises und die Zahlung erfolgt nach Absprache.
3. Sicherheit
3.1. Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrages, dass die Benutzer der Sportgeräte, des Zubehörs und/oder der Sportanlagen ausnahmslos und uneingeschränkt sporttauglich sind sowie für deren/dessen Nutzung die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Erlaubnisse besitzen. Insbesondere versichert der Mieter bzw. die Benutzer die Fähigkeit der eigenverantwortlichen Einschätzung der Wettersituation. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Vermieter für daraus entstehende Schäden keine Haftung.
3.2. Für alle Mieter gilt bei der Nutzung von Sportgeräten, des Zubehörs und/oder Sportanlagen im oder am Wasser eine Tragepflicht von Schwimmwesten, für deren Einhaltung der Mieter und die Benutzer Sorge zu tragen haben. Aufblasbare Schwimmhilfen sind nicht zugelassen. Schwimmwesten erhalten Sie an der Rezeption.
4. Haftung
4.1. Der Vermieter haftet nicht für Körper- und Personenschäden des Mieters.
4.2. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen.
4.3. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei. Außerdem stellt der Mieter den Vermieter von jeglichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache durch ihn oder einen der Benutzer frei.
4.4. Der Mieter übernimmt nach Übergabe der Mietsache die Haftung für diese und ist dem Vermieter für Materialschäden ersatzpflichtig. Schließt der Mieter den Mietvertrag für mehrere Teilnehmer ab, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die anderen Teilnehmer mit. Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haften Mieter und ggfs. Benutzer als Gesamtschuldner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
5. Verhaltenspflichten
'
5.1. Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten.
5.2. Die Nutzung der Sportgeräte, des Zubehörs und/oder der Sportanlagen unter Einfluss von Alkohol, Tabakwaren, Drogen oder die Sporttauglichkeit und Nutzungsfähigkeit einschränkenden Medikamenten jedweder Art ist untersagt.
6. Rückgabe oder Bergung der Mietsache
6.1. Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe der Mietsache unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch der Miete erfolgen, so ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen.
6.2. Verursacht der Mieter eine Bergung der Mietsache durch Dritte, trägt der Mieter die Kosten dafür.
7. Unwirksamkeit
7.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
8.1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Erfüllungsort ist Nakenstorf.
1. Es gilt die Haus- und Badeordnung für Badescheune und Saunaanlagen, die in den Eingangsbereichen der Badescheune und des Bootshauses aushängt und nachzulesen ist.
1. Es gilt die Datenschutzerklärung so wie sie auf www.seehotel-neuklostersee.de/datenschutz zu finden ist. Durch Nutzung irgendeines unserer Produkte oder Dienstleistungen und/oder durch Einverständnis zu dieser Erklärung (z.B. im Kontext des Kaufs eines unserer Produkte oder Buchung einer unserer Leistungen) erklären Sie sich einverstanden mit der Sammlung und der Nutzung von persönlichen Daten so wie in dieser Erklärung beschrieben.
Kontakt:
Hausanschrift: Seehotel am Neuklostersee, Seestraße 1, 23992 Nakenstorf. Telefon: +49(0)38422-457-0, E-Mail:seehotel@nalbach- architekten.de
Geschäftssitz: Seehotel Nalbach oHG, Rheinstraße 45, 12161 Berlin, HRA 52212 B, UstID: DE161616884, Telefon: +49(0)38422-457-0, E-Mail: seehotel@nalbach-architekten.de
Stand: Mai 2018